RAIL INSPECTION || Jens Bertrand

Funktionale Sicherheit und Risikomanegement (CSM-RA)

Der Nachweis der Funktionalen Sicherheit war in der nationalen Vergangenheit im Fachgebiet 13 der VV-IBG Fahrzeuge angesiedelt. Aber auch heute in Europa nimmt die Funktionale Sicherheit einen hohen Stellenwert ein, jetzt im Gesamtsystem als Teil der sicheren Integration.

Dabei sind für die Bewertung weiterhin folgende Nachweiswege möglich:

  • Sicherheitsnachweis auf Grundlage der Sicherheitsregelung Fahrzeuge – SIRF
  • Sicherheitsnachweis auf Grundlage internationaler Standards
  • Für den Bereich der Probefahrten
    • die Prüfung und Bewertung der Funktionalen Sicherheit
    • mit dem Ziel der Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung (UBE).
  • Auf Grundlage unionsrechtlicher Vorschriften -wie den TSI- die Bewertungen der:
    • Anforderungen an externe Warnvorrichtungen, Signalisierungen, Kennzeichnungen und die Softwareintegrität für folgende Systeme:
      • Fahrtechnische Systeme, die durch die Leittechnik beeinflusst werden
      • Bremszustands- und Fehleranzeigen
      • Fahrgastalarm
      • Außentüren: Zugang von Fahrgästen für den Einstieg und Ausstieg
      • Elektrischer Schutz des Zuges
      • Wachsamkeitskontrolle des Triebfahrzeugführers
      • Sicherheitsanforderungen Evakuierung / Brandschutz

Bewertungen von Risikomanagementverfahren auf Grundlage der DVO (EU) Nr. 402/2013 in Verbindung mit der DVO (EU) Nr. 2015/1136.

In der heutigen Eisenbahnpraxis sind professionell geführte Risikomanagementverfahren einfach ein Muss. Egal ob es sich um eine technische, organisatorische oder betriebliche Änderung handelt, soweit diese Sicherheitsrelevanz hat, ist diese Änderung einer Signifikanzbewertung nach CSM-RA zu unterziehen. Genau hier beginnen sich die Meinungen zur Durchführung, Objektivität und Systembeschreibung, also auch der Frage danach, wo beginnt und wo endet der Einfluss der geplanten Änderung, zu spalten.

Wann, wie und durch wen wird die Signifikanz bewertet? Wie findet man einen geeigneten Assessment Body (AsBo) bzw. eine geeignete Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)? Wann sollte man eine UBS einschalten? Was muss man einer UBS liefern? Wie dokumentiert man möglichst zielgerichtet sein Risikomanagementverfahren? Welche Akteure spielen dabei eine Rolle? Diese und viele andere Fragen stellen sich im praktischen Umgang mit diesem Thema.

Besser man ist darauf vorbereitet und kennt die Antworten und deren Quellen, bevor das erste eigene Risikomanagementverfahren durchgeführt wird.

Die Anforderungen an ein Risikomanagementverfahren und ihre Bewertung nach CSM-RA aus Sicht des „Vorschlagenden“ und aus Sicht einer „Unabhängigen Bewertungsstelle“ zu erläutern, ist wesentlicher Bestandteil der Vortragsreihe „Risikomanagementverfahren gemäß CSM-RA aus Sicht des Vorschlagenden und Bewertungen des AsBo / der UBS für künftige CSM-Inspektoren".

In Online-Vorträgen werden systematisch, strukturiert und nur auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationsquellen die vorgenannten Themenstellungen behandelt.

Nehmen Sie bei Fragen oder Interesse einfach über das Formular mit RAIL-INSPECTION Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gemeinsam mit unseren Partnern gern weiter.