RAIL INSPECTION || Jens Bertrand

Fahrzeuggenehmigung

...unter den Regularien des 4. Eisenbahnpaketes

Ein einheitliches europäisches Eisenbahnwesen hat insbesondere in der Phase des Zusammenwachses und der Liberalisierung seine speziellen Anforderungen. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Fahrzeuggenehmigung mit ihren Akteuren, Begriffen und Abkürzungen machen es dem praktischen Anwender im vierten Eisenbahnpaket (4. EP) nicht immer leicht. Alle Akteure mit ihren jeweiligen Rollen und die richtigen Einbindungen von Stellen (NoBo, DeBo und AsBo) müssen verstanden werden.

Auch wenn an Bestandsfahrzeugen Änderungen vorgenommen werden sollen, müssen die Anforderungen an die Genehmigung von Fahrzeugtypen/Fahrzeugen beachtet werden. Abhängig von der Art der Änderung(en) sowie der vorliegenden Zulassung/Genehmigung und der Frage nach dem Inhaber der Fahrzeugtypgenehmigung, muss entschieden werden, welche Maßnahmen für den jeweiligen Genehmigungsfall zu ergreifen sind.

Dabei dreht es sich in der Praxis eben nicht nur um Neufahrzeuge, die schon nach dem 4. EP genehmigt sind, sondern eben auch um Bestandsfahrzeuge mit vorhandener IBG/Zulassung/Genehmigung nach EBO § 32 oder auch noch um Fahrzeuge aus Zeiten der Deutschen Reichsbahn oder Deutschen Bundesbahn mit ihren Zentralämtern.

Alle Fahrzeugtypen/Fahrzeuge müssen nach den aktuellen Regeln von den verantwortlichen Akteuren administriert werden. Die Schnelllebigkeit der technischen Entwicklung und die Langlebigkeit von Eisenbahnfahrzeugen führt zwangsläufig zu rasant steigender Obsoleszenz. Was ist zu tun bei einem Ersatz? Wann sind die Voraussetzungen für einen vergleichsweise einfachen Austausch im Rahmen der Instandhaltung gegeben?  Wie ist ein solcher Austausch zu dokumentieren? Die Beantwortung dieser Fragen verlangt ein solides Wissen im Umgang mit Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen.

Auch wenn die Fahrzeuge schon über eine Genehmigung auf der Grundlage eines Fahrzeugtyps verfügen, so sind im 4. EP die Verantwortlichkeiten für die Kompatibilität der Fahrzeuge mit der Infrastruktur unter dem Stichwort „Route-Compatibility-Check“ geregelt und müssen vor ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf die entsprechende Kompatibilität geprüft werden.

Die Zeiten sind schnelllebig und da stellen sich dann schon einige Fragen, die unter den Regularien des 4. EP, für die Akteure im Tagesgeschäft auf Anhieb schwer bis nicht zu beantworten sind.

Hier bietet es sich an, frühzeitig mit den Genehmigungsexperten der rail³ in Kontakt zu treten oder an einem von der von IGT angebotenen Vorträge teilzunehmen. Die Vorträge sind auch Online wie auch in Präsenz möglich und geben den Akteuren einen Überblick und je nach Genehmigungsfall bzw. Ausgangssituation einen Handlungsleitfaden im Bereich der Fahrzeuggenehmigung.

Nehmen Sie bei Fragen oder Interesse einfach mit RAIL-INSPECTION Kontakt auf. Gemeinsam mit unseren Partnern helfen wir Ihnen gern weiter.