RAIL INSPECTION || Jens Bertrand

Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen

Bewertung des Gesamtsicherheitsniveaus, eine Klarstellung der ERA

Es geht um die Frage, was alles das Gesamtsicherheitsniveau im Sinne der Bewertung gemäß Artikel 21 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2016/797 (IOP-Richtlinie) bei einer Änderung an einem Eisenbahnfahrzeug beeinträchtigen könnte.

Die ERA hat dazu die "Clarification note ERA1209/039; Changes that may adversely affect safety pursuant to Article 21(12)(b) of Directive (EU) 2016/797“ veröffentlicht und im September 2025 nochmals aktualisiert.

Der angehangene Beitrag (Gesamtsicherheitsniveau.pdf) soll einen Überblick zur Anwendung dieser Clarification note geben und versucht die Akteure wie Antragsteller oder Änderungsverwaltungsstellen zu motivieren, die Clarification note als Handlungsleitfaden zur Bewertung der Auswirkungen der geplanten Änderung auf das Gesamtsicherheitsniveau heranzuziehen.

Schön wäre es, wenn der Beitrag als Einstieg in die Clarification note die Bewertungen und die Kategorisierungen der geplanten Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen den Anwendern erleichtern würde.

Bei Bedarf an einer weiteren praxisorientierten Vermittlung der europäischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem vierten Eisenbahnpaket, kann dieser sehr gern an die IGT unter vertrieb(at)igt-bahn.de oder an mich direkt gerichtet werden.

Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie mir einfach eine E-Mail!